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   BFH, 23.06.1983 - V R 117/76   

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BFH, 23.06.1983 - V R 117/76 (https://dejure.org/1983,17090)
BFH, Entscheidung vom 23.06.1983 - V R 117/76 (https://dejure.org/1983,17090)
BFH, Entscheidung vom 23. Juni 1983 - V R 117/76 (https://dejure.org/1983,17090)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 25.03.1977 - V R 144/74

    Keine Steuerfreiheit für labordiagnostische Leistungen Klinischer Chemiker

    Auszug aus BFH, 23.06.1983 - V R 117/76
    Denn es kommt darauf an, daß die Berufe in ihren wesentlichen Merkmalen vergleichbar sind (Festhaltung an BFH-Urteil vom 25.3.1977 V R 144/74, ergangen im Falle eines klinischen Chemikers, der sich ebenfalls auf die Ähnlichkeit seines Berufes mit dem eines Laborarztes berufen hatte).2.
  • BFH, 19.12.1985 - V R 167/82

    Unanfechtbarkeit i. S. des § 19 Abs. 4 UStG 1973 ist die formelle Bestandskraft

    Sodann hat der Senat in dem - nicht amtlich veröffentlichten - Urteil vom 23. Juni 1983 V R 117/76 unter Hinweis auf Weiß (UStR 1976, 144) ausgesprochen, die Abgabe einer Steuererklärung auf einem für sog. Regelbesteuerer bestimmten Vordruck besage für sich allein noch nicht, daß der Kläger hiermit zugleich einen Verzicht auf die bisherige Besteuerungsform habe erklären wollen; im Entscheidungsfall war allerdings zusätzlich zu berücksichtigen, daß der Kläger keinerlei Vorsteuerabzug geltend gemacht hatte, nicht einmal den Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen.
  • BFH, 29.01.1998 - V R 3/96

    Umsätze einer medizinisch-technischen Assistentin steuerfrei

    Wegen der Unterschiede in der Ausbildungshöhe verneinte der Senat die Ähnlichkeit der Tätigkeiten (ebenso wie im Urteil vom 25. März 1977 V R 144/74, BFHE 122, 181, BStBl II 1977, 579, auf das sich das FG ebenfalls bezieht, die Ähnlichkeit bei einem klinischen Chemiker mit einem Arzt verneint wurde; desgleichen im Urteil vom 23. Juni 1983 V R 117/76, nicht veröffentlicht, --Diplom-Biologe--).
  • FG Niedersachsen, 14.10.2010 - 16 K 216/10

    Die Abgabe einer Umsatzsteuererklärung auf einem für die Regelbesteuerung

    In dem Urteil vom 23.06.1983 (V R 117/76, n.v.) hat der BFH unter Hinweis auf Weiß (UStR 1976, 144) festgestellt, dass die Abgabe einer Steuererklärung auf einem für so genannte Regelbesteuerer bestimmten Vordruck für sich allein noch nicht besage, dass der Steuerpflichtige damit zugleich einen Verzicht auf die bisherige Besteuerungsform habe erklären wollen.
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